Münchener Beschluss: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2009, 16:21 Uhr

Als Reaktion auf die immer knapper werdenden Finanzmittel müssen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an Stelle von oft willkürlich erscheinenden Maßnahmen Konzepte mit Perspektive und Prioritäten treten. Einschnitte ins Programmangebot dürfen dabei den öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht angreifen.

Bei Sparmaßnahmen, die direkt oder mittelbar das Programm betreffen, sind die Redakteursvertretungen frühzeitig in den Diskussionsprozess einzubinden; die Möglichkeit zur Stellungnahme erst dann, wenn ein Maßnahmenbündel bereits geschnürt ist, genügt nicht einer Beteiligung, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem 6. Rundfunkurteil einfordert. Nur transparente Entscheidungsfindungen und nachhaltige Strategien gewährleisten, dass Gebührenzahler und Programmmitarbeiter Einschnitte akzeptieren und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dauerhaft beschädigt wird.

München, 12. Mai 2009

Wortlaut der an alle Intendanten/Intendantinnen verschickten Erklärung

Presseerklärung

Keine Sparmaßnahmen über Programmköpfe hinweg!

Redakteursvertreter fordern ihr Mitspracherecht ein

Die Programmmitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben auf ihrer turnusmäßigen Tagung in München von den Intendanten klar nachvollziehbare Strategien als Reaktion auf die immer knapper werdenden Finanzmittel eingefordert. An Stelle von oft willkürlich erscheinenden Maßnahmen müssen Konzepte mit Perspektive und Prioritäten treten; Einschnitte ins Programmangebot dürfen den öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht angreifen.

Schon seit Jahren sehen sich Redakteure in vielen Häusern mit Sparmaßnahmen konfrontiert, die sich schleichend auf die Programmqualität auswirken. Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (AGRA) mahnt in ihrem Münchner Beschluss an, dass bei Sparmaßnahmen, die direkt oder mittelbar das Programm betreffen, die Redakteursvertretungen schon frühzeitig in den Diskussionsprozess eingebunden werden. Oft bekommen sie die Möglichkeit zur Stellungnahme erst dann, wenn ein Maßnahmenbündel bereits geschnürt ist. Dies aber genügt nicht einer Beteiligung der Redakteure, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem 6. Rundfunkurteil einfordert. Demnach soll zur Wahrnehmung der grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit „innerhalb des arbeitsteiligen Unternehmens Rundfunk diejenige Berufsgruppe gestärkt werden, die den Auftrag des Rundfunks, Medium und Faktor der Meinungsbildung zu sein, unmittelbar erfüllt.“[1].

Die AGRA sieht nur durch transparente Entscheidungsfindung und nachhaltige Konzepte gewährleistet, dass Gebührenzahler und Programmmitarbeiter Einschnitte akzeptieren und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht dauerhaft beschädigt wird.

Einzelnachweise

  1. Urteil des BVerfG vom 5. Februar 1991 Az. 1 BvF 1/85, 1/88 via DFR